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Wichtiges zur Abrechnung - Die Praxis Vitagon ist eine reine Privatpraxis. Eine Abrechnung der Therapie gegenüber den Krankenkassen ist daher nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung oder in Einzelfällen möglich.
- Gegebenenfalls erfolgt eine teilweise Erstattung der Behandlungskosten. Diesbezüglich erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem Krankenversicherer.
- In allen anderen Fällen sind die Kosten der Therapie vollständig von Ihnen zu tragen.
- Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Praxisteam |
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